Justizia Swisslawlist Schmid Herrman Rechtsanwälte
Die Swisslawlist
Listenregeln
Die Listenbetreiber
Zivilprozessrecht
Anmelden
Login / Archiv
FAQ

Frequently Asked Questions (FAQ)
 
Gerne können Sie sich bei technischen Fragen im Zusammenhang mit der Swisslawlist an info@weblaw.ch wenden.
 
Bitte überprüfen Sie vor Ihrer Kontaktaufnahme, ob sich Ihre Frage anhand der nachstehenden FAQ bereits beantworten lässt. Besten Dank.
 
 
Allgemeines:

Weshalb erhalte ich keine Mails über die Swisslawlist?

Weshalb erscheinen meine Beiträge nicht über die Swisslawlist?

Wer erhält meine Antwort auf einen Beitrag?

 
Praktisches:

Wie kann ich Swisslawlist-Mails in einem separatem Ordner sammeln?

Wie kann ich Abwesenheitsmeldungen für die Swisslawlist ausschalten?

Wie kann ich Lesebestätigungen für die Swisslawlist ausschalten?

 
Administratives:

Wie kann ich den Digest-Modus (Sammel-Mail) ein- und ausschalten?

Wie kann ich meine E-Mail-Adresse ändern?

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

 
 
Keine Mails über die Swisslawlist
 
Nach Erhalt der Anmeldebestätigung mit den persönlichen Zugangsdaten ist die Aufnahme in die Swisslawlist abgeschlossen. Ab diesem Zeitpunkt erhalten die Teilnehmer je nach gewünschtem Modus die E-Mails einzeln oder als Sammel-E-Mail (sog. Digest-Modus) zugestellt.
 
In der nachfolgenden Liste sind mögliche Erklärungen dargestellt für den Fall, dass keine E-Mails über die Liste empfangen werden.
 

– 

Die E-Mail-Adresse wurde nicht korrekt ins Formular eingetragen und ist daher nicht korrekt in der E-Mail-Adressdatenbank hinterlegt. Die Überprüfung der eingetragenen Daten ist nach erfolgreichem Login bei den persönlichen Einstellungen ("Pers. Einstellungen") möglich.
 

– 

Sammelmails (Digest-Modus) werden um 23:59 Uhr und mit dem Betreff "mail Digest 24 Jan 2008 22:59:00 -0000 Issue 14" (mit jeweils angepasstem Datum und Ausgabe-Nummer) verschickt. Damit erscheint das Sammelmail am Morgen zusammen mit allen nächtlichen Spam-Mails und läuft Gefahr, unerkannt zusammen mit diesen gelöscht zu werden. Die Definierung einer Nachrichten-Regel (siehe Wie kann ich Swisslawlist-Mails in einem separatem Ordner sammeln?) kann diesem Problem vorbeugen.
 

– 

Möglicherweise werden Swisslawlist-Mails als Spam-Mails eingestuft und landen direkt im Spam-Ordner. Dies ist denkbar, da als Empfänger nicht die E-Mail-Adresse des jeweiligen Empfängers erscheint, sondern die Mailadresse der Liste selbst (swisslawlist@lists.weblaw.ch).
 

– 

Sollte keine dieser Hilfestellungen zum Erfolg führen, nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrem Administrator und/oder Ihrem Mailprovider auf, um abzuklären, ob die serverseitigen Maileinstellungen korrekt sind und ob die Swisslawlist-Beiträge allenfalls schon vor dem Eintreffen in der Mailbox abgewiesen werden.

 
nach oben
 
 
 
 
 
 
 
 

 
 
Meine Beiträge erscheinen nicht
 
Die einzelnen Beiträge werden vom Listebetreiber geprüft. Somit dauert es eine gewisse Zeit, bis an die Swisslawlist gesandte Beiträge an die einzelnen Teilnehmer verschickt werden.
 
Die Swisslawlist akzeptiert nur Beiträge von Absendern, deren E-Mail-Adresse eingetragen ist. Sollten Sie Ihre allgemeine Kanzlei-Adresse eingetragen haben (z.B. info@ihreanwaltskanzlei.ch), Ihre E-Mails aber über eine persönliche E-Mail-Adresse verschicken (z.B. vorname.name@ihreanwaltskanzlei.ch), so wird Ihr Beitrag automatisch zurückgewiesen.
   
nach oben
 
 
 
 
 
 
 
 

 
 
Antwort auf einen Beitrag
 
Eine Antwort auf einen Beitrag über die Swisslawlist wird automatisch ebenfalls wieder über die Swisslawlist verschickt. So ist die Antwort ebenfalls wieder allen Teilnehmern zugänglich und erscheint im Archiv, was beides im Interesse einer Mailingliste ist.
 
Sollte ein Teilnehmer eine private Antwort lediglich an den Verfasser des Beitrags schicken wollen, so ist dessen E-Mail-Adresse aus dem Absender ersichtlich.
 
nach oben
 
 
 
 
 
 
 
 

 
 
Swisslawlist-Mails in separatem Ordner sammeln
 
Durch das Einrichten einer entsprechenden Nachrichtenregel werden E-Mails über die Swisslawlist automatisch in einem separaten Ordner abgelegt bzw. gespeichert. Damit lässt sich der Posteingang freihalten.
 
Anleitung für MS Outlook:

– 

Eine Nachricht im Lesebereich auswählen, damit diese in der Vorschau angezeigt wird, oder die Nachricht in einem eigenen Fenster öffnen.

– 

Mit der rechten Maustaste auf die Nachricht klicken und "Regeln" auswählen.

– 

Auf "Nachrichten von <..> immer verschieben" klicken.

– 

Für weitere Optionen "Regel erstellen" auswählen. In diesem Dialogfeld können dann allenfalls zusätzliche Bedingungen via Kontrollkästchen ausgewählt werden (z.B. Kontrollkästchen "Element in Ordner verschieben" und dann im eingeblendeten Dialogfeld den gewünschten Ordner wählen und auf "OK" klicken.

  

Mehr zum Erstellen eine Regel im Outlook hier.


nach oben
 
 
 
 
 
 
 
 

 
 
Abwesenheitsmeldungen
 
Aufgrund der grossen Teilnehmerzahl der Swisslawlist sind laufend einige Teilnehmer abwesend. Leider lassen sich die teilweise dann automatisch verschickten Abwesenheitsmeldungen aus technischen Gründen nicht ausfiltern.
 
Um dem Moderator und allenfalls auch den übrigen Teilnehmern die Zustellung von Abwesenheitsmeldungen zu ersparen, sollten die automatischen Abwesenheitsmeldungen zumindest für die Swisslawlist unterdrückt werden. Dies lässt sich wie folgt einrichten:
 
Anleitung für MS Outlook:

– 

In der Menüzeile oben links "Datei" und "Informationen" auswählen.

– 

Unter den Kontoinformationen auf "Automatische Antwort" klicken.

– 

Es öffnet sich ein neues Fenster zur Erstellung und Bearbeitung der automatischen Antwort. Unten links auf "Regeln" klicken.

– 

Über "Regel hinzufügen" können nun Ausnahmeregeln für bestimmte Kontakte oder E-Mails erstellt werden.

 

 

Mehr Infos zu Regeln bei einer Abwesenheitsnachricht im Outlook hier

  
nach oben
 
 
 
 
 
 
 
 

 
 
Lesebestätigungen
 
Die zuweilen sehr lästigen Lesebestätigungs-Anfragen lassen sich bevorzugterweise auf Seiten des Absenders (Anforderer von Lesebestätigungen) ausschalten, aber auch auf Seiten des Empfängers unterdrücken.
 
ABSENDER:
 
Anleitung für MS Outlook:

– 

In der Menüzeile "Datei" und "Optionen" wählen.

– 

Innerhalb der Lasche "Einstellungen" unter dem Titel "E-Mail" den Knopf "E-Mail-Optionen" anklicken.

– 

Im neuen Menüfenster unter dem Titel "Nachrichtenbehandlung" den Knopf "Verlaufoptionen" anklicken.

– 

Das Häkchen bei der Option "Das Lesen meiner gesendeten Nachrichten bestätigen", "Lesebestätigung" o.ä. (unterschiedlicher Text je nach Software-Version) entfernen. Nun werden keine Lesebestätigungen mehr angefordert.

  
EMPFÄNGER:
 
Anleitung für MS Outlook:

– 

In der Menüzeile "Datei" und "Optionen" wählen.

– 

Innerhalb der Lasche "Einstellungen" unter dem Titel "E-Mail" den Knopf "E-Mail-Optionen" anklicken.

– 

Im neuen Menüfenster unter dem Titel "Nachrichtenbehandlung" den Knopf "Verlaufoptionen" anklicken.

– 

Im unteren Bereich des neuen Menüfensters befindet sich der Text "Mit dieser Option wird (für Internetmailkonten) festgelegt, wie auf Anfragen für Lesebestätigungen geantwortet wird.

– 

Unterhalb dieses Textes befinden sich drei Optionen, wobei standardmässig die Option "Das Senden einer Antwort vorher bestätigen" ausgewählt ist.

– 

Durch das Auswählen der alternativen Option "Immer eine Antwort senden" wird bei Anfragen für Lesebestätigungen automatisch eine solche verschickt, ohne dass eine manuelle Bestätigung erforderlich ist.

– 

Durch das Auswählen der alternativen Option "Nie eine Antwort senden" wird das Versenden von Lesebestätigungen generell unterdrückt.

 

Mehr Infos zu Lesebestätigungen im Outlook hier.

  
nach oben
 
 
 
 
 
 
 
 

 
 
Digest-Modus
 
Bei aktiviertem Digest-Modus werden Beiträge über die Swisslawlist nicht einzeln verschickt, sondern einmal täglich (um 23:59 Uhr) in einem Sammelmail. Das verschickte E-Mail enthält ein Inhaltsverzeichnis sowie die einzelnen Beiträge als Attachment. Die Beantwortung einzelner Beiträge ist dadurch nach wie vor möglich.
 
Der Digest-Modus kann in den persönlichen Einstellungen wie folgt aktiviert bzw. deaktiviert werden:
 

– 

Loggen Sie sich auf www.swisslawlist.ch mit Ihrem Username und Passwort ein (Navigationspunkt "Archiv/Login").

– 

Klicken Sie in der Navigation auf "Pers. Einstellungen".

– 

Klicken Sie auf "E-Mail-Adressen".

– 

Wählen Sie unter dem Stichwort "Swisslawlist" aus, ob Sie den Digest-Modus aktivieren oder deaktivieren möchten.

– 

Speichern Sie die gewünschte Einstellung mittels Klick auf "Speichern" ab.

– 

Zur Swisslawlist zurückkehren können Sie entweder über den Link "Zurück zum Dienst", oder indem Sie das PopUp-Fenster manuell schliessen.

 
Anmerkung: Verschiedentlich wurden Darstellungsprobleme im Zusammenhang mit der Verwendung von MS Outlook Express festgestellt. In diesem Fall wird die Deaktivierung des Digest-Modus empfohlen.
 
nach oben
 
 
 
 
 
 
 
 

 
 
E-Mail-Adresse ändern
 
Die eingetragene E-Mail-Adresse kann in den persönlichen Einstellungen wie folgt geändert werden:
 

– 

Loggen Sie sich auf www.swisslawlist.ch mit Ihrem Username und Passwort ein (Navigationspunkt "Archiv/Login").

– 

Klicken Sie in der Navigation auf "Pers. Einstellungen".

– 

Klicken Sie auf "E-Mail-Adressen".

– 

Klicken Sie neben Ihrer E-Mail-Adresse auf "Bearbeiten".

– 

Nun können Sie die E-Mail-Adresse abändern.

– 

Bestätigen Sie die Änderung mit einem Klick auf "Speichern".


   
nach oben