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Listenregeln
 
Die nachfolgenden "Spielregeln" werden Sie über Wesen, Sinn und Zweck dieser Liste informieren:

  1. Wir möchten sowohl den Kreis der Teilnehmer wie auch den Inhalt möglicher Beiträge vorläufig möglichst weit fassen. Falls sich im Laufe der Zeit ein entsprechendes Bedürfnis herauskristallisieren sollte, kann die Liste beliebig (z. B. nach Rechtsgebieten, aufgrund geographischer oder berufsspezifischer Kriterien) aufgeteilt werden.
     
  2. Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die über einen juristischen Hochschulabschluss verfügen und an der Diskussion von Schweizer Rechtsfragen interessiert sind. Auch Jura-StudentInnen sowie Inhaber eines ausländischen (juristischen) Hochschulabschlusses sind herzlich willkommen.
     
  3. Der Zweck der Liste besteht im Gedanken- und Erfahrungsaustausch bezüglich sämtlicher Fragestellungen aus dem formellen und materiellen Schweizer Recht, inkl. grenzüberschreitender Fragestellungen. Die Erfahrung hat gezeigt, dass sich dann besonders interessante Diskussionen ergeben, wenn sie nach folgendem Muster ablaufen: Ein Teilnehmer schildert einen konkreten Sachverhalt, eine konkrete Rechtsfrage, die ihn z. B. aufgrund seiner beruflichen Tätigkeit beschäftigt (rein abstrakt-theoretische Diskussionen bringen in der Regel wenig). Diejenigen (und nur diejenigen!) Listenmitglieder, die bezüglich des angesprochenen Themenkomplexes über besondere Kenntnisse oder Erfahrungen verfügen, antworten und diskutieren anschliessend weiter.
     
  4. Die Teilnahme ist grundsätzlich kostenlos. Einmal jährlich verschicke ich einen "Bettelbrief" mit der Bitte um eine Spende.
     
  5. Wer sich in die Liste einschreiben möchte, der füllt das Anmeldeformular (Navigationspunkt "Anmelden") aus.
     
  6. Alle Anmeldungen werden durch den Listenadministrator geprüft. Eine allfällige Aufnahme in die Liste erfolgt innerhalb von 2 Arbeitstagen. Die Adressen werden von der Firma Weblaw AG verwaltet.
     
  7. Sie können die Liste jederzeit wieder verlassen. Sie finden die Abmelde-Funktion in Ihren persönlichen Einstellungen (Navigationspunkt "Pers. Einstellungen", Login erforderlich).
     
  8. Die Liste verfügt auch über ein komfortables Webinterface, mit dem Sie Ihre Einstellungen verändern können, oder informieren Sie sich im Volltextarchiv über bereits gelaufene Diskussionen. Beides ist erst nach erfolgreichem Login möglich (Navigationspunkte "Pers. Einstellungen" und "Archiv").
     
  9. Wenn Sie zwar Interesse an der Liste haben, es Ihnen aber zu viele Mails sind, setzen Sie sich in den DIGEST-Modus. Dadurch bekommen Sie nur eine einzige Mail am Tag, mit dem Inhalt aller anderen Mails dieses Tages. Das DIGEST-Mail wird abends um 18.00 Uhr mit dem Titel "Kompilat für Liste swisslawlist" versendet. Diese bei Ihrer Anmeldung definierte Einstellung können Sie jederzeit über Ihre persönlichen Einstellungen ändern (Navigationspunkt "Pers. Einstellungen", Login erforderlich).
     
  10. Beiträge an die Liste schickt man an die Adresse: swisslawlist@lists.weblaw.ch
     
  11. Der Server der swisslawlist steht übrigens in Bern, beim Schweizer juristischen Internetpionier Franz Kummer.
     
  12. Obwohl es sich um eine geschlossene Liste handelt, d.h. nur Personen aufgenommen werden, die über gewisse Voraussetzungen verfügen, sollte sich jeder Teilnehmer bewusst sein, dass seine Beiträge einem grossen Teilnehmerkreis zugestellt werden. Konkrete Namen (z. B. von Mandanten) haben nichts in der Liste zu suchen. Auch Sachverhaltsschilderungen sollten so "verfremdet" werden, dass keine Rückschlüsse auf konkrete Personen möglich sind.
     
  13. Swisslawlist ist eine moderierte Liste: Patrick Wagner und Franz Kummer (vgl. Navigationspunkt "Der Listenbetreiber") versuchen die Beiträge etwas zu filtern, d.h. nur solche an die Liste weiterzuleiten, welche zum Thema gehören, und so die Diskussion etwas in geordneten Bahnen zu halten.
     
  14. In vielen Mailinglisten ist es heute üblich, dass man sich duzt. Da die Schweizer Juristenwelt bekanntlich relativ klein ist und viele viele kennen, könnte ein allgemeines Duzen v. a. etwas ältere Kolleginnen und Kollegen abschrecken. Ich schlage daher vor, dass man sich mit Herr Kollege, Frau Kollegin anspricht.
     
  15. Beiträge können in den drei Schweizer Amtssprachen (Deutsch, Französisch, Italienisch) sowie auf Englisch verfasst werden. Am besten hält man sich an die in Bundesbern geltende Regel, dass jeder diejenige Sprache benutzt, die er/sie am besten beherrscht.
     
  16. Im übrigen gelten die allgemein bekannten Regeln bezüglich Nettiquette, v.a. sollte sich jedermann/jederfrau um einen höflichen und offenen Umgangston bemühen, wobei auch eine (richtig dosierte) Prise Humor nie schaden kann.
     
Mit freundlichen Grüssen
 
Patrick Wagner und Franz Kummer